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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen Tobias Heinle (staatlich geprüfter Skilehrer und Skiführer) als konzessionierter Skilehrer (Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 12.10.2011) (in der Folge kurz: TH) und den Kunden diese AGB´s. Der Arbeitsbereich des Unternehmers per se ist die Tätigkeit als Schneesportlehrer.

Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Skilaufes, Rennlauf, Skilanglaufes und Snowboard sowie das Führen und Begleiten beim Skilauf, Snowboard, Skitouren, Bergtouren und Hochtouren festgehalten wird, dass TH keine Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges übernimmt.

Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisanfragen und Preise
Reservierungen für Privat und Gruppenkurse können via E-Mail oder telefonisch durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach Bestätigung durch TH als fest gebucht. Die Angebote des TH sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich seine Auftragsbestätigung maßgebend; Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch TH. Alle von TH genannten Preise sind in Euro und sofern nichts anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen; Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

 

Zahlungsbedingungen
Für abgeschlossene Verträge ist das Entgelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für die durchzuführende Dienstleistung direkt an TH zu bezahlen. Mangels gegenteiliger Vereinbarung ist der Gesamtbetrag bis spätestens 17:00 Uhr am Tag vor Beginn der Dienstleistung zu bezahlen. Bei Buchung der Dienstleitung am Tag vor deren Durchführung gilt vorgenanntes. Bei Buchung der Dienstleistung nach 17:00 Uhr respektive am selben Tag ist der gesamte Rechnungsbetrag unter einem an TH direkt zu Beginn der Dienstleistung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller ist TH berechtigt, Verzugszinsen nach geltendem Recht einzufordern und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

Allgemeine Teilnahmebestimmungen
Der Vertragspartner hat TH über seine Fähigkeiten und Erfahrungen im Skilauf, Skilanglauf, Snowboard, Klettern und Bergsport sowie im alpinen respektive hochalpinen Gelände wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbstständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er TH über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn jeder Unterrichtseinheit ist durch den Vertragspartner selbstständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Bei Kurseinheiten im alpinen respektive hochalpinen Gelände ist für die erforderliche, dem neusten Stand der Technik entsprechende und geprüfte Sicherheitsausrüstung (LVS Gerät, Sonde, Lawinenschaufel,Rucksack etc.) zu sorgen.

 

TH übernimmt Gruppen bis 10 Personen. Bei einer allfälligen Überbuchung der Gruppenkurse des Vertragspartners ist TH berechtigt diesen an von ihm gewählte, seiner Ausbildung entsprechende Subunternehmer zu übergeben, für welche er jedoch nicht haftet. Mangelt es dem Vertragspartner an seinen Kenntnissen und Fähigkeiten ist TH berechtigt diesen vom Unterricht auszuschließen oder an einen von ihm gewählten, seiner Ausbildung entsprechenden Subunternehmer zu übergeben, für welchen er nicht haftet. Der Vertragspartner hat die Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist TH zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt. Im Übrigen hat der Vertragspartner sämtliche Anweisungen zu befolgen, widrigenfalls TH berechtigt ist das Vertragsverhältnis mit sofortigen Wirkung aufzulösen.

 

Die Teilnahme an Dienstleistungen von TH unter Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt TH zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den obgenannten Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes.

Haftungsbestimmungen
Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. TH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden welche direkt mit seiner Tätigkeit als konzessionierter Skilehrer und Skiführer im Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

 

Gewährleistung
Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort direkt gegenüber TH bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgeltes. Ansprüche gegen TH sind spätestens 4 Wochen nach entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

 

Rücktritt
Bei Rücktritt des Vertrages innert nachstehender Zeiträume sind folgende aliquote Anteile des gesamten Entgeltes zu bezahlen:

– bis 30 Tage 100 Euro Bearbeitungsgebühr

– 29. bis 19. Tag vor Antritt 50 %
– 18. bis 7. Tag vor Antritt 75%
– ab 6.Tag 100 % des jeweiligen Honorars

Sollte ein Gast, der ursprünglich eine Tour mit Gruppenanschluss gebucht hat, stornieren, so wird von diesem der Differenzbetrag, der durch die Minderung der Gruppengröße anfällt, als Stornokosten einbehalten (unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung!). Falls seine ganze Gruppe storniert, so gelten die oben genannten Stornierungsgebühren! Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.
Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.

Die Rückerstattung des Entgeltes respektive der Entfall der Bezahlung des Entgeltes ist nur bei Unfall, Krankheit (Vorlage eines ärztlichen Attestes) oder sonstigen schwerwiegenden und zu bescheinigenden Gründen möglich.

Der in gegebenem Fall rückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistung für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich jedoch dabei die Tagessätze erhöhen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung des Entgeltes und ist dieses in voller Höhe zu entrichten. Bei witterungsbedingten Kursausfällen (höhere Gewalt) oder Ersatzprogramm erfolgt keine Rückerstattung des geleisteten Entgeltes und ist dieses in voller Höhe zu entrichten. Zudem ist TH berechtigt in einem solchen Falle die Kurseinheit zu verschieben oder abzusagen. Im Falle der Verhinderung von TH (Krankheit, Unfall, sonstige zu berücksichtigungswürdigen Gründen) ist er berechtigt die Kurseinheit zu verschieben, abzusagen oder an einen, seiner Ausbildung entsprechenden Subunternehmer, für welchen er nicht haftet, weiterzugeben. Kommt es aus vorgenannten Gründen nicht zum Verrichten der Dienstleistung durch TH oder einen von ihm benannten Subunternehmer, hat der Vertragspartner das Recht den auf die ausgefallene Kurseinheit entfallenen, aliquoten Betrag des gesamten Entgeltes zurückzuverlangen.

Erfüllungsort
Gemeinde 6764 Lech am Arlberg

 

Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für die Gemeinde 6764 Lech am Arlberg zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

 

Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.

 

Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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